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Erbe in der Schweiz - was soll man davon halten?

31.3.2021 Hubert Peter Pazdera

Die Schweiz bereitet in naher Zukunft eine Reform des Erbrechts vor. Angesichts der Tatsache, dass es heute eine Vielzahl alternativer Möglichkeiten des Zusammenlebens von Partnern gibt, sollten auch die Gesetze daran angepasst werden, was aber leider nicht der Realität entspricht. Im Vergleich zu früheren Zeiten ist es heute üblich, sich scheiden zu lassen und in Familien mit Kindern aus früheren Ehen zu leben oder mit einem Partner ohne Ehe zu leben. Diese Partner, die nur im sogenannten "Konkubinat" oder "Patchwork" oder in einer "genähten Familie" leben, und ihre Kinder haben derzeit kein Anrecht auf ein Erbe.

Deshalb will der Bundesrat jetzt den obligatorischen Anteil der Kinder an der Erbschaft um die Hälfte des ursprünglichen Wertes reduzieren. Verglichen mit verheirateten Paaren und eingetragenen Partnerschaften beträgt der Anteil nur die Hälfte davon. Hier sind jedoch keine Änderungen vorgesehen. Auch bei im Konkubinat lebenden Partnern. Die Gesetzesänderung soll auch Unternehmen bei der Nachfolgersicherung helfen. Die Reform wird jedoch erst nach 2020 vorbereitet.

Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlässt, erbt der Ehemann resp. die Ehefrau die Hälfte des Eigentums und die andere Hälfte geht an die Kinder. Wenn zum Beispiel der grösste Teil des Eigentums ein Familienhaus ist, sollten die Ehegatten einander im Testament Vorrang einräumen.

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