Änderung bei den AHV-Beiträgen ab 1.1.2020
Am 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vom Volk angenommen. Es tritt auf Anfang 2020 in Kraft. Per 1. Januar 2020 steigt der AHV-Lohnbeitrag von bisher 8,4 auf neu 8,7 %. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von bisher 10,25 auf neu 10,55 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig. Der Arbeitnehmer-Abzug für AHV/IV/EO beträgt damit neu 5,275 % (bisher 5,125 %).