Stellenmeldepflicht
Am 1. Juli 2018 tritt die Stellenmeldepflicht in Kraft. Sie verpflichtet Arbeitgeber, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden.
Der Kanton Zürich will die Stellenmeldepflicht dienstleistungsorientiert umsetzen. Wir unterstützen Unternehmen und Stellensuchende schnell und gezielt.