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Die erste Wohnung Wer von zu Hause auszieht, muss viel Dinge beachten

18.1.2022 Hubert Peter Pazdera

Budget erstellen

Bevor man sich eine neue Bleibe sucht, sollte man die wichtigsten Kosten auflisten. Nur so wird klar, wie viel Geld tatsächlich für die erste Wohnung bleibt. Vielen Verwaltungen reicht es allerdings, wenn die Miete einen Drittel des Nettolohns nicht übersteigt.

Mietzins und Nebenkosten

Neben dem eigentlichen Mietzins können die Heiz- und Nebenkosten sehr zu Buche schlagen. Diese werden in der Regel im Vertrag separat ausgewiesen – es wird en monatlicher Betrag a conto festgelegt. Zusätzlich zur Miete wird eine vertraglich festgelegte Summe fällig. Denken Sie daran, dass der Strom extra in Rechnung gestellt wird.

Mietzinsdepot

Der Vermieter kann ein Depot von maximal drei Bruttomieten verlangen, das auf sein Sperrkonto im Namen des Mieters hinterlegt wird. Das Geld darf nur in gegenseitigem Einverständnis oder spätestens ein Jahr nach dem Auszug ausbezahlt werden.

Mietvertrag und Mitbewohner

Ist der Vermieter einverstanden, empfiehlt es sich, den Mietvertrag allein zu unterzeichnen – egal, ob Sie mit einer oder mehreren Personen zusammenziehen. Bei einer Einzelunterschrift haften Sie allein für den Mietzins und allfällige Schäden, können aber auch selbständig entscheiden, ob Sie die Wohnung kündigen möchten. In diesem Fall können Ihre Mitbewohner – falls der Vermieter das ausdrücklich und am besten schriftlich erlaubt – zur Untermiete wohnen.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung kommt bei Schäden wie Feuer oder Elementarereignisse wie Hochwasser, Sturm, Hagel und durch Diebstahl auf. Mit einem Zusatz kann man den einfachen Diebstahl auswärts mitversichern.

Privathaftpflichtversicherung

Wer jemandem einen Schaden zufügt und keine Privathaftpflichtversicherung hat, muss unter Umständen sehr tief in die Tasche greifen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt notwendig und wird von manchen Vermietern sogar gefordert.

Telefon/Internet

Das Aufschalten des Telefons oder des Internets kann Tage bis Wochen dauern. Daher ist es ratsam, sich schon vor dem Einzug darum zu kümmern.

Fernseher

Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, TV-Signale zu empfangen: per lokales Kabenetz oder per Telefonanschluss. Der Anschluss ans Kabelnetz ist meist mit dem Mietvertrag vereinbart, die Kosten dafür werden je nach Vertrag mit den Nebenkosten abgerechnet als Teil der Nettomiete. Wer Digital-TV über den Telefonanschluss beziehen möchte,  muss den Kabelanschluss plombieren lassen und den Mietvertrag entsprechend anpassen.

Gebühren für Radio & TV

Prinzipiell gilt für jeden Haushalt mit einem Empfangsgerät die Verordnung der Radio- und Fernsehgebühren. Auch mit einem Smartphone oder Tablet zahlt man neben der Radiogebühr zusätzlich auch die TV-Gebühr, wenn ein Digital-Abonnement abgeschlossen wurde oder man sich bei einem Gratisanbieter wie Zattoo, Wilmaa oder Teleboy registriert hat. Anmelden kann man sich unter www.serafe.ch

Umzug

Eine gute Planung ist bei einem Umzug unerlässlich. Fixieren Sie den Zügeltermin früh und fragen Sie im Beantenkreis nach Helfern. Sollten Sie nicht genügend finden oder haben Sie Schwierigkeiten, eine Umzugsfirma zu organisieren, hilft eine Anfrage auf movu.ch – eine Plattform, welche Umzugs- und Reinigungsfirmen zusammenbringt.

Schadenprotokoll erstellen

Erstellen Sie beim Einzug ein Schadensprotokoll und füllen Sie es gemeinsam mit dem Vermieter aus. Achten Sie darauf, dass auch kleine Schäden notiert werden

Ab- und Anmeldungen

Wer in eine neue Wohnung zieht, muss dies mehreren Stellen melden.

Haben Sie noch weiteren Fragen dazu? Brauchen Sie unsere Hilfe? Melden Sie sich bei uns, wir sind für Sie da!

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Wir werden Ihren Fall gerne prüfen.

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