Droht einem Ausländer der Verlust der Niederlassungbewilligung wegen Ergänzungsleistungen?
24.6.2024 Hubert Peter Pazdera
Ein Ausländer, der in der Schweiz eine Niederlassungbewilligung hat, wird pensioniert. Früher oder später nach der Pensionierung wird er auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Muss er befürchten, dass ihm deswegen die Niederlassungbewilligung entzogen wird?
Laut Gesetz kann die Niederlassungbewilligung Ausländern zwar entzogen werden, wenn diese oder eine Person, für die er sorgen müsst, dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen sind. Bei Ergänzungsleistungen (EL) handelt es sich jedoch nicht um Sozialhilfe. Deshalb muss man als EL-Bezüger die Schweiz nicht verlassen.
Bemerkung: Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV („EL“) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament der Schweiz.
Benötigen Sie Beratung betreffend Aufenthaltsbewilligung, Sozialhilfe/Rente, Ergänzungsleistungen (oder andere Leistungen), arbeitsrechtliche, mietrechtliche, verbrauchsrechtliche oder zivilrechtliche Beratung oder allgemein Rechtsberatung und/oder Versicherungsrecht in der Schweiz?
Planen Sie, in der Schweiz zu arbeiten, niederlassen oder geschäftlich aktiv zu werden?
Unser Treuhandbüro verfügt über Erfahrung in allen Bereichen des Zivilrechts, Mietrechts, Arbeitsrechts, Familienrechts, Versicherungsrechts, Erbrechts usw., sowie in betriebswirtschaftlichen Bereich und Handelsrecht.
Traditionell gilt seit über 41 Jahren unserer Tätigkeit, dass alle tschechisch- oder slowakisch sprachigen Menschen aus aller Welt die ersten 45 Minuten einer kostenlosen Beratung erhalten.
Gerne kümmern wir uns um Ihre Angelegenheit.
Rufen Sie Tel.: 044 933 07 33 an.