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Ferienhaus (Ferienwohnung) im Ausland – muss man diese in Steuererklärung einführen?

24.4.2024 Hubert Peter Pazdera

Wenn Sie überlegen ein Haus/Wohnung im Ausland zu kaufen, müssten Sie auch die Konsequenzen auf die Steuererklärung in der Schweiz berücksichtigen.

Immobilien in Ausland werden zwar dort versteuert, wo sie liegen. Trotzdem müssen Sie diese Vermögen in der Schweizer Steuererklärung angeben. Denn der Wert des ausländischen Ferienhauses (Wohnung) und allfällige Einnahmen daraus wirken sich in der Schweiz «satzbestimmend» aus.  

Auch ausländische Liegenschaften und die Erträge daraus sind in der Steuererklärung zu deklarieren. Zwar werden Liegenschaften nur am Ort der gelegenen Sache besteuert, der Wert der Liegenschaft im Ausland muss jedoch in Ihrer Schweizer Steuererklärung angegeben werden, weil er für die Berechnung des Steuersatzes und für die internationale Steuerausscheidung (Zuweisung von Schulden, Schuldzinsen und Sozialabzügen) berücksichtigt wird. Der Wert der Liegenschaft und der Ertrag daraus werden in der Schweiz nur satzbestimmend berücksichtigt. Schulden und Schuldzinsen werden in der internationalen Steuerteilung anteilsmässig ausgeschieden, wodurch sich das steuerbare Einkommen dennoch erhöhen kann.

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