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Ist es möglich, einen ehemaligen Vermieter zu belangen, der den Mietvertrag gekündigt hat, weil er die Wohnung für eigene Zwecke benötigt?

1.3.2024 Hubert Peter Pazdera

Kommt es zu einer Situation, in der der Vermieter den Mietvertrag aufgrund der Notwendigkeit der Wohnung für eigene Zwecke kündigt, ist zu bedenken, dass ein solches Vorgehen des Vermieters nicht unbedingt immer vollständig im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften steht. Der aktuelle Mietvertrag kann selbstverständlich nicht verlängert werden, da der Mietvertrag bereits vom Vermieter gekündigt wurde und der Mietgegenstand (Wohnung) ausgeräumt ist. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern – sowohl für die entstandenen Kosten, die mit einer unerwarteten Räumung der Wohnung einhergehen, als auch für die Aufwendungen für die Anfangszeit, die mit einer möglichen höheren Miete in der neuen Wohnung einhergehen.

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