Kann man seinen früheren Vermieter belangen, wenn die Bedienungen des Mietverhältnisses nicht eingehalten sind?
29.10.2024 Hubert Peter Pazdera
Der Vermieter hat einen Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Der Mieter hat ihm geglaubt und hat sich nicht gewährt gegen die Kündigung. Nach dem Auszug aus der Wohnung erfuhr der Mieter, dass es eine Lüge war. Kann er noch etwas dagegen unternehmen?
Der Mieter kann zwar nicht das Mietverhältnis wiederherstellen, da die Kündigung bei dem Schlichtungsgericht nicht angefochten war und er ist schon weg von der Wohnung ausgezogen. Er kann aber Schadensersatz verlangen; zum Beispiel für Umzugskosten - für eine gewisse Zeitspanne - allenfalls für den höheren Mietzins, den er für neue Wohnung zahlen müsste.
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