Meine Firma wird verkauft – verliere ich jetzt den Job?
3.8.2021 Hubert Peter Pazdera
Unsere Firma wechselt auf nächstes Jahr den Besitzer. Ändert sich mit dem neuen Arbeitgeber mein Arbeitsverhältnis?
Nein. Wenn ein neuer Arbeitgeber eine Firma übernimmt, gehen alle Arbeitsverhältnisse automatisch auf ihn über. Sie sind dabei genau gleich gestellt wie bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber. Das bedeutet zum Beispiel dass Ihr Lohn gleich hoch bleibt und Sie weiterhin die gleiche Tätigkeit ausüben. Es darf auch keine neue Probezeit geben, und der neue Chef muss Ihnen die Dienstjahre anrechnen, die Sie unter dem aktuellen Arbeitgeber geleistet haben. Letzteres hat zur Folge, dass Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit gleich gestellt sind wie beim bisherigen Arbeitgeber, was etwa die Lohnfortzahlung und den Kündigungsschutz betrifft. Und auch die Kündigungsfrist bleibt durch die Anrechnung der Dienstjahre gleich lang.
Wie jeder Arbeitgeber hat aber auch der neue ab dem Zeitpunkt der Übernahme die Möglichkeit, Mitarbeitende unter Einhaltung der Kündigungsfirst zu entlassen oder Änderungen an den Arbeitsvertägen vorzunehmen.
Sie anderseits können als Arbeitnehmender den Betriebsübergang ablehnen. Falls Sie das tun, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der gesetzlichen – und nicht einer allfälligen vertraglichen – Kündigungsfirst.
Für alle Ihre Forderungen, die bis zum Betriebsübergang entstehen, haftet übrigens ab dem Betriebsübergang der neue Arbeitgeber zusammen mit dem aktuellen Arbeitgeber. Wenn also zum Beispiel der aktuellle Arbeitgeber Ihren letzten Lohn nicht mehr bezahlen kann, können Sie diesen auch vom neuen Arbeitgeber einfordern.
Ein Spezialfall besteht, wenn der Betrieb im Rahmen einer Insolvenz, also eines Konkurses oder einer Nachlassstundung, übernommen wird. In diesem Fall gehen die Arbeitsverhältnisse nicht automatisch auf den Erwerber über. Die Übernahme der Arbeitsverhältnisse muss dann im Einzelfall diskutiert werden. Des Weiteren entfällt die Haftung des neuen Arbeitgebers für die Forderungen der Arbeitnehmenden, die vor den übernahme enstanden sind.
Traditionell ist es so, dass selbst nach 38 Jahren Tätigkeit, alle tschechisch oder slowakisch sprechenden Personen aus der ganzen Welt die ersten 45 Minuten kostenlos beraten werden können. Wir werden uns gerne mit Ihrem Fall befassen.
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