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Testament oder Erbvertrag – was ist in meiner Situation besser?

18.6.2021 Hubert Peter Pazdera

Mit einem Testament bestimmen Sie allein, wer was bekommen soll. Nur wenn Sie pflichtteilsgeschützte Erben haben, können diese ihre Pflichtteile geltend machen. Ihr Testament können Sie jederzeit ändern oder ausser Kraft setzen.

Ein Erbvertrag wird hingegen von mehreren Personen abgeschlossen, die gemeinsam festlegen, wer was erben soll. Dieser Vertrag muss öffentlich beurkundet und von zwei Zeugen unterschrieben werden.

Eine Änderung oder Aufhebung ist nur möglich, wenn alle Parteien damit einverstanden sind. Ein Erbvertrag ist vor allem sinnvoll, wen Sie Ihren Nachlass zusammen mit Ihrer Familie regeln möchten. So können Sie zum Beispiel verhindern, dass Ihre Kinder bei der Erbteilung Ansprüche geltend machen, auf die sie eigentlich verzichten wollten, als Sie noch lebten.

Wer ein Testament erstellen möchte, muss sich mit der eigenen Vergänglichkeit auseinandersetzen. Auch wenn dies kein leichter Schritt ist, sollte man ihn nicht vor sich herschieben: Die rechtzeitige Testamentserstellung verhindert Erbstreitigkeiten und stellt sicher, dass Ihrem letzten Willen entsprochen wird.

Ein Testament muss nicht auf Deutsch oder in einer anderen schweizerischen Landessprache geschrieben werden. Es darf in einer beliebigen Sprache verfasst werden. Wichtig ist, dass Sie Ihr Testament von Anfang bis Ende von Hand schreiben, datieren und unterschreiben.

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Traditionell ist es so, dass selbst nach 38 Jahren Tätigkeit, alle tschechisch oder slowakisch sprechenden Personen aus der ganzen Welt die ersten 45 Minuten kostenlos beraten werden können. Wir werden uns gerne mit Ihrem Fall befassen.

 

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